Die Informationen variieren je nach Buchhaltungsart. Kameralistik wird für Bund- und Länderhaushalte sowie kommunale Haushalte aus Bayern, Schleswig-Holstein und Berlin verwendet. Doppik, für kommunale Haushalte aus allen anderen Bundesländern sowie den Hessischen Landeshaushalt.
Datum: In jedem Haushalt gibt es eine zeitliche Komponente, die einordnet, wann welche Ausgaben getätigt werden. In der Regel ist dies das Haushaltsjahr (z.B. 2014). Diese Komponente muss klar zugeordnet werden, damit später zwischen Jahren unterschieden werden kann.
Betrag: Der Betrag ist die Spalte mit der Information die uns am meisten interessiert, sie enthält eine Zahl. Außerdem gibt es unterschiedliche Formate (10.000€, 10,000€, 10.000,00€).
Betrag Art: Die Art des Betrags gibt an, ob es sich um einen „Ist“, „Soll“ oder „Plan“ Betrag handelt. Zum Teil ergibt sich diese Information aus den Metainformationen (z.B. dem Titel „Ist-Haushalt-2017“).
Budget Richtung: Die Budget Richtung zeigt an, ob ein Haushaltstitel eine Einnahme oder eine Ausgabe ist, dies ist extrem wichtig um Beträge richtig zuzuordnen.
Haushaltsdaten bilden immer eine Hierarchie ab: unsere Visualisierungen zeigen die verschiedene Ebenen an Informationen. So können Ausgaben für das Bildungswesen insgesamt, aber auch spezifisch für „öffentliche Grundschulen“ beleuchtet werden.
Die Beträge in den Dateien werden auf untersten Hierarchieebene (öffentliche Grundschule) angezeigt und unser Programm summiert für die Oberthemen (Bildungswesen) alle darunter fallenden Titel.
In Deutschland sind zwei verschiedene Arten der Buchführung verbreitet: die Doppik und die Kameralistik. Die Kameralistik wird für den Bundeshaushalt sowie für die meisten Landeshaushalte genutzt. Auf kommunaler Ebene gibt es ein (dauerhaftes) Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik für Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Baden-Würrtemberg müssen die Kommunen bis 2020 auf Doppik umsteigen. Die Stadtstaaten Berlin und Bremen buchen ebenfalls kameral.
Während in Hamburg und Hessen auch die Landeshaushalte doppisch geführt werden, ist die Doppik vorwiegend auf kommunaler Ebene verbreitet. Ausschließlich doppisch buchen die Kommunen in: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen. In Schleswig-Holstein buchen die Kommunen trotz Wahlrecht schon überwiegend doppisch, in Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein eher vereinzelt. Einen ausführlichen Artikel zur Verbreitung der Buchführungsarten finden Sie hier.